Allgemeine Geschäftsbedingungen Tradeworks BV

Sits: Pluggematen 1, 8331 TV Steenwijk - Niederlande 
IHK-Nummer: 50489399
MwSt.ID.Nr: NL822767600B01

Artikel 1 – Definitionen

.1  Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "Tradeworks" sowohl "Tradeworks BV" als auch alle von ihr benutzten Handelsnamen.
1.2   In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Vertragspartner von Tradeworks "Käufer" genannt.

Artikel 2 – Geltungsbereich

2.1  Diese Allgemeinen Bedingungen gehören zu und sind anwendbar auf jedes Angebot und jede Vereinbarung und die Ausführung jeglicher Vereinbarung zwischen Tradeworks und ihren Käufern.
2.2   Etwaige seitens des Käufers gemachte Bedingungen, einschließlich Standardbedingungen des Käufers, sind nur anwendbar wenn Tradeworks diese in Schriftform akzeptiert hat.

Artikel 3 – Lieferzeiten

3.1   Unter Lieferzeit wird die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot bestimmte Frist, innerhalb welche das Produkt zu versenden ist, oder für die Versendung bereit zu stehen hat, verstanden. Die in Aussicht gestellte Lieferzeit gilt stets nur annähernd und gilt niemals als Notfrist, es sei denn diese wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.
3.2   Der Käufer hat kein Recht auf Entschädigung von Schaden entstanden als Folge einer Überschreitung der Lieferzeit, was aus welchen Gründen auch immer verursacht wurde.
3.3. Sollten bei Tradeworks berechtigte Zweifel entstehen bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Käufers, ist Tradeworks berechtigt die Lieferung der Produkte zu verschieben, bis der Käufer eine Sicherheit für die Bezahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für den Schaden, der Tradeworks auf Grund der verzögerten Lieferung erleidet.

Artikel 4 – Höhere Gewalt

4.1   Höhere Gewalt heißt jeglicher Umstand wodurch die Ausführung der Vereinbarung redlicherweise nicht von Tradeworks verlangt werden kann u.A. Streiks, Arbeitsunterbrechungen, behördliche Maßnahmen im weitesten Sinne, Sabotagen, Unfälle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Rohstoffen, Energie oder Arbeitskräften, und/oder Verzögerungen verursacht durch Zulieferer, sowie alle sonstige Ursachen, die Tradeworks nicht zu vertreten hat.
4.2   Falls Tradeworks ihre Verpflichtungen wegen höherer Gewalt gänzlich oder teilweise nicht erfüllen kann, ist sie nach ihrer Wahl zur Aussetzung beziehungsweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Artikel 5 – Zahlungen und Inkasso

5.1   Rechungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, ohne jedweden Rabatt.

5.2  Tradeworks behält sich das Recht einer Teillieferung vor. Sie ist dann berechtigt dem Käufer jede Teillieferung in Rechnung zu stellen und hierfür eine Zahlung zu verlangen.
5.3   Zahlungen werden angerechnet auf die älteste Forderung und dienen zunächst der Minderung der Kosten, danach der fälligen Zinsen und zuletzt dem Abzug des Hauptanspruches und der laufenden Zinsen.
5.4   Der Käufer ist niemals berechtigt sich auf Aufrechnung und/oder Verrechnung zu berufen.
5.5  Tradeworks hat jederzeit das Recht vom Käufer für die Erfüllung dessen Zahlungsverpflichtungen Sicherheiten zu verlangen. Falls der Käufer die verlangte Sicherheit nicht leistet, so behält Tradeworks sich das Recht vor ihre Verpflichtungen auszusetzen.
5.6   Falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechzeitig erfüllt, so werden alle etwaigen sonstigen Forderungen von Tradeworks an den Käufer unverzüglich fällig.
5.7   Gerät der Käufer in Zahlungsverzug so schuldet der Käufer, ohne jegliche vorhergehende Inverzugsetzung, die gesetzlichen Handelszinsen. Die seitens Tradeworks zu machende (Inkasso)Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen vollständig zulasten der Käufers. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des Hauptanspruches mit einem Mindestbetrag von € 200,-.

Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt

6.1   Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen ihr gegenüber, bleibt Tradeworks Eigentümerin von allen Produkten, die sie dem Käufer geliefert hat. Der Käufer haftet vollständig für jeglichen Schaden an den Produkten, die Eigentum von Tradeworks sind.
6.2  Tradeworks ist berechtigt und/oder wird unwiderrufbar ermächtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention, zu Rücknahme ihres Produkts soweit der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
6.3  Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren konfiszieren, entweder um Rechte daran zu begründen, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich Tradeworks zu benachrichtigen.
6.4  Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl und die Versicherungsschein auf erstes Anforderung von Tradeworks zu zeigen. Mit einem möglichen Auszahlung der Versicherung hat Tradeworks Anspruch auf diesen Betrag.

Artikel 7 – Gewährleistung und Haftung

7.1   Tradeworks stellt sicher, dass die Produkte der Vereinbarung, den angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen der Gültigkeit und / oder Nutzbarkeit entsprechen. Tradeworks ist, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dafür verantwortlich, dass das Produkt für eine andere Verwendung geeignet ist.br />7.2  Eine von Tradeworks, Hersteller oder Importeur gewährte Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher im Rahmen des Vertrages für den Unternehmer geltend machen kann.
7.3   Wenn nach der tatsächliche Ablieferung durch Tradeworks hergestellte und/oder gelieferte Produkte Sachmängel/Fehler aufweisen, dann ist der Käufer binnen drei Tagen dazu gehalten diese Tradeworks in Textform mitzuteilen. Der Käufer verliert sein Reklamationsrecht gegenüber Tradeworks, sollte dieses nicht innerhalb von acht Tagen geschehen.
7.4   Die von Tradeworks verwendete Garantiedauer entspricht der Herstellergarantie. Tradeworks ist niemals verantwortlich für die Eignung der Produkte für eine individuelle Anwendung durch den Käufer oder für eine Beratung in Bezug auf die Verwendung oder Anwendung der Produkte. Die Garantie gilt nur für Originalkäufer, die einen Kaufbeleg vorlegen können, und ist nicht übertragbar.
7.5   Die Garantie gilt nicht;
Bei Defekte infolge unsachgemäßen Gebrauchs, unsachmäßiger Installation oder Leckage im Luftfederungssystem.
Der Käufer die gelieferten Produkte selbst repariert und/oder bearbeitet hat, oder durch Dritte reparieren/ bearbeiten lassen hat.
Wenn die gelieferten Produkte ungewöhnlich belastet sind, oder anderweitig unvorsichtig behandelt werden, oder in Konflikt stehen mit Anweisungen von Tradeworks und / oder der Verpackung / Montageanweisungen
7.6   Die Garantie ist erst wirksam, wenn der Käufer alle Verpflichtungen erfüllt hat. Bei Verschiebung des Datums der Eintragung der Garantie, wird das Enddatum der Garantie nicht geändert. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
7.7   Wenn Tradeworks festgestellt hat, dass der Käufer zu Recht reklamiert hat, ist die Haftung von Tradeworks beschränkt auf die kostelose Reparatur von defekten Produkten oder Austausch des Produkts oder ein Teils davon, zur Überprüfung von Tradeworks. Ersetzte Teile bekommen Eigentum von Tradeworks.
7.8   Tradeworks haftet nie für jeglichen Schaden, darunter Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch ihre Produkte verursacht wurden, oder jeglichen Schaden, u.A. Ein- und Ausbaukosten, Nutzungsausfall, Betriebsschaden, Schaden durch den Käufer und/oder Personal und/oder Dritten, es sei denn dieser Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit durch Tradeworks verursacht, in dem zutreffenden Fall wird Tradeworks niemals zu einen größeren Schadensersatz gehalten sein als der Betrag gleich dem Verkaufpreis des betreffenden Produkts mit einer Maximalsumme von € 10.000,-.
7.9   Tradeworks haftet nie für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, welcher Art auch immer, verursacht durch ihr Personal.
7.10   Der Käufer ist gehalten Tradeworks sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichts vollständig vor jeglichem Anspruch Dritter zu schützen.

Artikel 8 – Widerrufsrecht

8.1   Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Tradeworks BV
Pluggematen 1
8331 TV Steenwijk
Fax: +31 (0)521 700 211
Email: info@oluve.nl

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.2   Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahmen der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie einer andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Artikel 9 – Aufhebung

9.1 Unbeschadet sonstiger Bestimmungen ist Tradeworks berechtigt die Vereinbarung aufzulösen ohne gerichtliche Intervention und/oder Inverzugsetzung zum Zeitpunkt der Insolvenz des Käufers und/oder diesbezüglich Anfragen gemacht wurden, ein Moratorium beantragt wurde oder durch Entmündigung oder anderweitig die Verfügungsberechtigtigung über ihr Vermögen oder Teile hiervon verliert, beziehungsweise im Falle einer Übernahme durch Dritte, unbeschadet des Rechtes auf vollständigen oder Teil-Schadensersatz.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

10.1   Der Abschluss und/oder der Inhalt und die Inkraftsetzung der Vereinbarung unterliegen dem niederländischen Recht.
10.2   Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit das Gericht zuständig ist, der Sitz von Tradeworks. Tradeworks bleibt jedoch berechtigt den Käufer gemäß dem Gesetz oder gemäß dem anwendbaren internationalen Vertrag vor dem zuständigen Gericht zu laden. 

Artikel 11 – Informationen zur Online-Streitbeilegung

11.1   Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Platftorm zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werder verpflichtet noch bereit.
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online- Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 

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